Als Wahlarzt führe ich eine Privatpraxis ohne Kassenvertrag.
Damit ergibt sich eine direkte Beziehung zu unseren Patienten mit erweiterten Möglichkeiten:
persönliche Betreuung
eingehende Beratung
Unabhängigkeit in der Wahl der Behandlungsmethoden
kurze Wartezeiten
individuelle Terminplanung
Honorarnote
Im Wahlarztsystem werden Honorare direkt zwischen Patient und Wahlarzt verrechnet.
Die Honorarnote kann anschließend bei der jeweiligen gesetzlichen Krankenkasse eingereicht werden, die je nach Art der erbrachten Leistung einen Anteil der Kosten erstattet.
Vergütung durch gesetzliche und private Krankenkassen
Grundsätzlich deckt der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen mit den Kassenhonoraren nur eine Reihe von zahnärztlichen Basisleistungen ab.
Findet sich eine von uns erbrachte Wahlarzt-Leistung formal in diesem Kassenkatalog wieder, erfolgt bei gesetzlich Versicherten die Rückvergütung in Höhe von 80 Prozent des entsprechend anzusetzenden Kassenhonorars (nicht des bezahlten Wahlarzthonorars!).
Die Höhe der Kassenhonorare und damit die Erstattungen sind je nach Krankenkasse unterschiedlich.
Einige Zusatzversicherungen oder Privatversicherungen übernehmen das gesamte Wahlarzthonorar, manche nur einen bestimmten Prozentsatz – erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Krankenversicherung.
Jeder Patient hat das Recht, eine detaillierte Aufstellung der Ersatzleistung bei der Krankenkasse zu verlangen.
Rezepte
Rezepte von Wahlärzten werden von den Apotheken in der Regel wie Kassenrezepte behandelt.
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